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Selektivvertrag für Versicherte der DAK

Mit dem neuen Selektivvertrag können wir das Prostata MRT auch für gesetzlich Versicherte Patienten bei der DAK anbieten.

Bedingungen

Ein MRT ist unter folgenden Bedingungen und per ausgefüllter Überweisung möglich:
  • V.a. Prostatakarzinom mit erhöhtem PSA > 3ng/ml über mindestens 4-12 Wochen
  • V.a. Prostatakarzinom mit erhöhtem PSA < 3ng/ml mit positivem Ultraschall und DRU
  • gesichertes Prostatakarzinom und erneut erhöhtem PSA > 3ng/ml über mindestens 4-12 Wochen

Voraussetzungen

  • Sie sind bei der DAK versichert.
  • Sie haben eine Überweisung von einem der folgenden Ärzte/Ärztinnen:
    • Allgemeinmedizin
    • Innere Medizin und Allgemeinmedizin
    • Urologie
    • Innere Medizin und Hämatologie / Onkologie

Ausschluss

Ein MRT ist nicht möglich wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen vorliegen:
  • PSA-Wert < 3 ng/ml ohne Beschwerden und ohne durchgeführte DRU und TRUS.
  • Isolierter positiver Tastbefund (DRU)
  • Versicherte, die den Status der auftragsweisen Betreuung gem. § 264 Abs. 2 SGB V haben, können nicht an diesem Vertrag teilnehmen (Besondere Personengruppe 4).
  • Personen, die Leistungsbezieher nach §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes (Besondere Personengruppe 9).
  • Versicherte, die aufgrund einer gesicherten Prostatakarzinomdiagnose bereits therapiert bzw. operiert wurden und ein rezidivierendes oder metastasiertes Prostatakarzinom entwickeln.